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Letzte Steuersparmöglichkeit für Eigennutzer

Wer Wohneigentum zur Selbstnutzung aus dem Denkmalschutz erwirbt, hat besonders gute Karten und profitiert zudem noch von Steuervergünstigungen der Denkmal-AfA. 

Wird sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann der Eigentümer diese Kosten zehn Jahre lang wie Sonderausgaben in Höhe von 9 % pro Jahr abziehen. Damit erweist sich die Denkmal-AfA für Kapitalanleger und Eigennutzer als letzte Möglichkeit, einen Teil des Kaufpreises aus Steuerersparnissen zu finanzieren. Diese Vergünstigung wird vom Finanzamt auch demjenigen gewährt, der eine Wohnung vom Bauträger kauft und von diesem modernisieren lässt.
Für den Kapitalanleger bieten solche geschichtsträchtigen Immobilien  einige Zusatzvorteile. Stichworte sind die besondere architektonische wie bautechnische Qualität und die Lage in einem gewachsenen Umfeld. Wer eine solche Immobilie modernisiert, erhält außerdem erhebliche Steuervergünstigungen und kann die Modernisierungskosten im Zuge der Denkmal-AfA in den ersten acht Jahren mit 9 % und in den folgenden vier Jahren mit 7 % abschreiben.
Achtung: Erfahrungsgemäß gibt es bei Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien auch etliche Fallstricke. So muss strikt beachtet werden: erst Wohnungskauf, dann Modernisierung. Zudem sollte der Bauträger über entsprechende Fachkompetenz und Erfahrung verfügen. 

Nach mehr als 30-jähriger Erfahrung mit denkmalgeschützten Immobilien kann ich Ihnen selbstverständlich mehrere solcher Initiatoren mit besten Referenzen empfehlen. 


Impressum:

Finanzanlagen- u.Immobilienvermittlung

Dieter Steffens 

Alte Kemmerhofstr. 188 a 
47802 Krefeld​

Tel. 02151- 30 39 66
Fax. 02151- 30 82 26 
info@finanzanlagen-steffens.de​


Steuer Nr. 117/5365/0402

Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung der Stadt Krefeld vom 31.März 1987

Verantwortlich gemäß TMG :Dieter Steffens
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