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Wer Wohneigentum zur Selbstnutzung aus dem Denkmalschutz erwirbt, hat besonders gute Karten und profitiert zudem noch von Steuervergünstigungen der Denkmal-AfA.
Wird sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann der Eigentümer diese Kosten zehn Jahre lang wie Sonderausgaben in Höhe von 9 % pro Jahr abziehen. Damit erweist sich die Denkmal-AfA für Kapitalanleger und Eigennutzer als letzte Möglichkeit, einen Teil des Kaufpreises aus Steuerersparnissen zu finanzieren. Diese Vergünstigung wird vom Finanzamt auch demjenigen gewährt, der eine Wohnung vom Bauträger kauft und von diesem modernisieren lässt. |
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